KOOPERATIONSPARTNER werden

Wenn Sie sich als Träger der Wohnungslosenhilfe für die Umsetzung von Housing-First interessieren und dabei Unterstützung möchten, melden Sie sich gerne.

fiftyfifty/Asphalt e.V.
Jägerstr.15 40231 Düsseldorf
Telefon: 0211-976 323 48 /0211- 22 940 60
m.monsieur@fiftyfifty-galerie.de

Voraussetzungen für eine Beteiligung am Housing-First-Fonds

• Gemeinnütziger, freier Träger.

• Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe (Langzeitwohnungslose) liegen vor und es besteht ein Zugang zu dieser.

• Der Träger ist beim Landschaftsverband als Leistungserbringer für die sozialen Wohnhilfen gem. der Rahmenvereinbarung nach §§ 67 ff SGB XII anerkannt oder wird diese Anerkennung beantragen.

• Alternativ besteht ein Kooperationsvertrag mit einem anderen freien Träger mit vorliegender Leistungs- und Prüfungsvereinbarung, der die Wohnhilfen übernimmt.

• Bereitschaft zum Erwerb einer Immobilie, die zweckgebunden, langfristig und mit einem normalen Mietvertrag an Personen aus der Zielgruppe vermietet wird. Eine vertragliche Zweckbindung (20 Jahre) wird beim Erwerb festgelegt. Es besteht die Verpflichtung Mieterwechsel anzuzeigen und im Falle eines Verkaufs der Immobilie fiftyfifty/Asphalt e.V. ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Ab 2021: Neue Wohnungen werden ggfs. von fiftyfifty/Asphalt e.V. angekauft und bleiben beim Verein.

• Bereitschaft, die Ziele, den Aufbau sowie die Idee des Housing- First-Ansatzes, wie in der Projektkonzeption beschrieben, zu unterstützen und auf die Umsetzung der Projektidee hinzuwirken.

• Bereitschaft zur regelmäßigen Kooperation mit dem Projektpartner: fiftyfifty/Asphalt e.V.

 

Fragen & Antworten zur Umsetzung von Housing-First 

Hier finden Sie eine Zusammenfassung häufig gestellter Fragen zur Umsetzung des Housing-First Ansatzes. 

 

Wie viel Mehraufwand bedeutet Housing First für den Personaleinsatz?
Unterschiedlich. Sonderfall bei fiftyfifty: Es werden keine Hilfepläne erstellt, die Stunden nicht mit dem LVR abgerechnet. Es bestehen offene Sprechstunden Montag bis Donnerstag zwischen 9-12 Uhr, zu denen die Klient*innen mit Anliegen ohne Termin kommen können. Alles andere wird nach individuellem Bedarf gestaltet.
Es können 3-4,5 Wochenstunden pro Klient*in abgerechnet werden.
Auf eine Vollzeitstelle kommen damit 9-12 Klient*innen.

Gibt es Erfahrungen mit Klient*innen, die psychische Erkrankungen als Hintergrund haben?
Viele Menschen haben Doppeldiagnosen. Die Hilfe gestaltet sich danach, welche individuellen Unterstützung gebraucht werden. Dabei wird mit einem Netzwerk von Hilfeträgern gearbeitet. So werden im Falle von fiftyfifty beispielsweise einzelne Personen ambulant betreut, bei einer Familie ist auch das Jugendamt involviert.

Wird die Nachbarschaft darüber informiert, dass die Wohnung/das Haus für Housing-First genutzt wird? Werden Kontaktdaten des Trägers angegeben?
Nein. Die Auflösung von Stigmatisierung ist eine der Ideen hinter dem Housing-First Konzept. Es soll ein normales Mietverhältnis, in einem normalen Wohnumfeld gegeben sein. Nur so ist ein Schutz vor Diskriminierung geboten. Es gibt keine offensichtlichen Hinweise auf den Träger. Nach den fiftyfifty Erfahrungen fallen die Betroffenen in ihrem Wohnumfeld auch nicht auf. Es sollte darauf geachtet werden, wer in welches Wohnumfeld zieht.

Sollte die Vermietung und die Sozialarbeit getrennt sein?
Ja. Die räumliche und personelle Trennung ist Voraussetzung.

Warum gibt es Kritik an Untermietverträgen?
Zunächst einmal gibt es ein juristisches Problem: Eine Untervermietung bietet dem/der Untermieter*in keinen privatrechtlichen Schutz, wie es ein normaler Mietvertrag tun würde. Es gab Fälle in denen Wohnungen kurzfristig gekündigt und innerhalb von zwei Wochen geräumt werden mussten. Auch gibt es dem/der Mieter*in ein anderes Gefühl selbst im Mietvertrag einer Wohnung zu sein, als nur zur Untermiete zu wohnen.

Wie definiert sich die Zielgruppe?
Chronisch Wohnungslos, mind. 12 Monate am Stück oder mehr als 3 Jahre mit Unterbrechungen insgesamt 12 Monate wohnungslos.

Können auch Bauvorhaben durch den Fonds finanziert werden?
Eher nicht, da nach dem Housing-First Ansatz die Wohnungen dezentral, in einem gewöhnlichen Wohnumfeld liegen sollen, also möglichst nicht in einem Haus. Es ist aber denkbar bei einem Bauvorhaben, bei dem beispielsweise ein Haus mit Büros und Wohnungen gebaut werden soll, in dem einzelne Wohnungen für Housing-First genutzt werden sollen, nur den Bau dieser Wohnungen finanziell zu unterstützen. Dies müsste aber klar abgrenzbar sein.

Kann ein Umbau/eine Umwidmung unterstützt werden?
Ja, so lange der Housing-First Ansatz umgesetzt wird.Ab 2021:Nach Absprache.

Wonach richtet sich die Miete?
Nach dem Mietspiegel und den Mietsätzen die das Jobcenter des jeweiligen Bereichs zahlt.

Wie finde ich heraus, wie hoch die Straßenwohnungslosigkeit in meiner Stadt/Kreis ist, also welcher Bedarf überhaupt besteht?
Die Wohnungsnotfallberichterstattung NRW gibt Anhaltspunkte dazu. Diese beruht auf den Zahlen der Menschen im städtischen Obdach und Heimen, es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer höher ist.

Warum beträgt der Zuschuss durch den Fonds 20 % des Ankaufspreises?
Dies entspricht dem üblichem Eigenkapitalanteil der bei einer Immobilienfinanzierung durch eine Bank vorausgesetzt wird. (Ab 2021: Wohnungen werden nur noch anteilig nach Absprache gefördert, verbleibt bei fiftyfifty/Asphalt e.V.)

Können auch Träger Fondsmittel beantragen, die keinen direkten Zugang zur Zielgruppe haben?
Dies ist möglich, wenn der Träger geeignete Projektpartner hat.
 

Wie gestaltet sich die Housing-First Fortbildung des Projekts für die Mitarbeiter der Projektpartner?
Im Förderzeitraum November 2017-November 2020: Die Methode wurde unter der Federführung von Prof. Dr. Stephan Barth an der Fachhochschule Münster entwickelt. Dort finden auch die Weiterbildunglehrgänge statt. Ein Weiterbildungsdruchlauf umfasst 3x2 Blockseminartage. Es werden die Methoden des Motivational Interviewing und Empowerment genutzt, hinzu kommen Erfahrungswerte aus der fiftyfifty-Sozialarbeit nach dem Housing-First Ansatz.
Ab 2021: Zu ggfs. neuen Terminen der Weiterbildung informieren wir.