Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW an die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe am 27.03.2020  

Durchführung des Sozialhilferechts SGB XII

Sicherstellung der Leistungserbringung für Obdachlose Menschen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Eindämmung des Coronavirus wurden umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um die Anzahl der sozialen Kontakte der Bevölkerung zu reduzieren. In diesem Zusammenhang haben auch die Kommunen ihre Dienstgebäude bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen und persönliche Vorsprachen stark eingeschränkt. Insbesondere für den Personenkreis der obdachlosen Personen, die evtl.nur eingeschränkt Zugang über die verbliebenen Kontaktmöglichkeiten zu öffentlichen Verwaltungen (Telefon, Internet) haben, konnte es schwierig sein, die ihnen zustehenden laufenden Regelleistungen zuerhalten, wenn diese durch Barauszahlungen und Gutscheine erbracht werden. Wir bitten Sie durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass alle Anspruchsberechtigten, für die eine Auszahlung der laufenden Regelleitungen als Barauszahlung oder/und Gutscheine vereinbart  wurde, über die aktuellen Zugangsmöglichkeiten informiert werden und diese so zu gestalten, dass die Leistungen ohne Verzögerungen auch erbracht werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag